GEFAHRGUT-vERPACKUNGEN

Sperrholzfaltkisten für Gefahrgut

Als Gefahrgut klassifizierte Produkte müssen entsprechend den Vorschriften der jeweiligen Gefahrgutklasse geschützt werden. Viele unserer Verpackungen sind in verschiedenen Abmessungen für den Transport von festen sowie flüssigen Gefahrgütern zertifiziert.

Unsere Verpackungen sind für die folgenden Verpackungsgruppen zugelassen:

  • Verpackungsgruppe I   (X)
  • Verpackungsgruppe II  (Y)
  • Verpackungsgruppe III (Z)
 
Unsere Verpackungen sind für den Transport von Gütern folgender Gefahrgutklassen zugelassen:
 
  • Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1)
  • Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase (Klasse 2)
  • Entzündbare flüssige Stoffe (Klasse 3)
  • Entzündbare feste Stoffe (Klasse 4.1)
  • Selbstentzündliche Stoffe (Klasse 4.2)
  • Stoffe, die mit der Berührung von Wasser entzündbare Gase entwickeln (Klasse 4.3)
  • Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (Klasse 5.1)
  • Organische Peroxide (Klasse 5.2)
  • Giftige Stoffe (Klasse 6.1)
  • Ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2)
  • Ätzende Stoffe (Klasse 8)
  • Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9)

Beispiele für mögliche Gefahrgutkennzeichnungen

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